PSA Arbeitsschutz: Was Arbeitgeber wissen müssen
Persönliche Schutzausrüstung ist Arbeitgeberpflicht. Erfahren Sie alles über rechtliche Grundlagen, PSA-Kategorien, Beschaffung und die DGUV Regel 112-190.
Warum PSA eine zentrale Arbeitgeberpflicht ist
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) schützt Beschäftigte vor Gefährdungen, die durch technische oder organisatorische Maßnahmen nicht ausreichend minimiert werden können. Die Bereitstellung, Unterweisung und Instandhaltung der PSA ist gemäß §3 ArbSchG und der PSA-Benutzungsverordnung eindeutig Sache des Arbeitgebers – die Kosten dürfen nicht auf Mitarbeiter abgewälzt werden.
Was ist PSA? Die 3 Kategorien nach EU-Verordnung 2016/425
- Kategorie I: Schutz gegen geringe Risiken (z. B. Gartenhandschuhe, Sonnenbrillen)
- Kategorie II: Mittlere Risiken (z. B. Sicherheitsschuhe, Schutzhelme)
- Kategorie III: Irreversible oder lebensgefährliche Risiken (z. B. FFP3-Masken, Chemikalienschutzanzüge, Absturzsicherungen)
Pflichten des Arbeitgebers im Detail
Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, passende PSA auswählen und kostenlos zur Verfügung stellen. Er schult die Mitarbeiter im Umgang, prüft die PSA regelmäßig und dokumentiert alle Unterweisungen. Bei PSA der Kategorie III ist zudem eine praktische Übung vorgeschrieben.
DGUV Regel 112-190: Atemschutz in der Praxis
Die DGUV Regel 112-190 regelt den Einsatz von Atemschutzgeräten. Wichtige Punkte sind Eignungsuntersuchung (G 26), Tragezeitbegrenzung und Passform-Prüfung. Für FFP-Masken wie die 3M Aura 9322+ FFP3 ist ein Fit-Test dringend empfohlen.
PSA-Beschaffung: Worauf Einkäufer achten sollten
- CE-Kennzeichnung und EU-Baumusterprüfbescheinigung prüfen
- Passende Normung (z. B. EN 166 Schutzbrillen, EN 388 Schutzhandschuhe)
- Tragekomfort für Akzeptanz bei Mitarbeitern
- Staffelpreise für Großmengen nutzen – siehe Kategorie Arbeitsschutz
Rechtliche Grundlagen im Überblick
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), PSA-Benutzungsverordnung, EU-Verordnung 2016/425, DGUV Vorschrift 1, branchenspezifische DGUV Regeln (z. B. 112-190 Atemschutz, 112-191 Fuß- und Knieschutz, 112-192 Augen- und Gesichtsschutz). Wer PSA nicht bereitstellt, haftet bei Unfällen persönlich und riskiert Bußgelder.
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Fazit
PSA ist keine Kür, sondern Pflicht. Eine systematische Gefährdungsbeurteilung, die Auswahl geprüfter Produkte und eine lückenlose Dokumentation schützen Mitarbeiter wie Arbeitgeber. GO Supply begleitet Sie mit Produkten, Staffelpreisen und Beratung bei der rechtssicheren Umsetzung.