Medizin

Arztpraxis-Hygiene: Das KRINKO-konforme Hygienekonzept

Jede Arztpraxis braucht ein schriftliches Hygienekonzept. Wir erklären KRINKO-Empfehlungen, Medizinproduktegesetz, Dokumentation und Praxisbegehung.

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Sabine Lehmann (Medizinprodukteberater)
GO Supply Redaktion
Arztpraxis-Hygiene: Das KRINKO-konforme Hygienekonzept

Warum Arztpraxen ein schriftliches Hygienekonzept brauchen

Seit Inkrafttreten der Medizinischen-Hygiene-Verordnungen der Länder und der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) ist jede Arztpraxis verpflichtet, ein dokumentiertes Hygienekonzept vorzuhalten. Die Kassenärztlichen Vereinigungen und Gesundheitsämter prüfen dies regelmäßig im Rahmen von Praxisbegehungen. Bei Mängeln drohen Auflagen bis zum Entzug der Kassenzulassung.

Was fordert die KRINKO?

Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) am Robert Koch-Institut gibt evidenzbasierte Empfehlungen heraus, die als Stand der Wissenschaft gelten. Für Arztpraxen besonders relevant sind die Empfehlungen zur Händehygiene, Aufbereitung von Medizinprodukten, Flächendesinfektion und Infektionsprävention bei invasiven Eingriffen.

Die 7 Pflichtbestandteile eines Hygienekonzepts

  • Hygieneplan mit Reinigungs- und Desinfektionsplan
  • Risikobewertung der Medizinprodukte (unkritisch/semikritisch/kritisch)
  • Aufbereitungsverfahren (manuell oder maschinell)
  • Hautschutz- und Händehygieneplan
  • Unterweisungsnachweise Mitarbeiter
  • Dokumentation Wartung/Kontrolle Aufbereitungsgeräte
  • Notfall- und Ausbruchmanagement

Medizinprodukteaufbereitung: Das Herzstück

Semikritische und kritische Medizinprodukte (z. B. Endoskope, chirurgische Instrumente) müssen nach validierten Verfahren aufbereitet werden. Das umfasst Vorreinigung, Reinigung/Desinfektion (meist maschinell im RDG), Spülung, Trocknung und ggf. Sterilisation. Alle Schritte müssen dokumentiert und chargenbezogen nachweisbar sein.

Flächen- und Händedesinfektion in der Praxis

Rechtliche Grundlagen

Infektionsschutzgesetz, Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), Medizinproduktegesetz (MPG bzw. MPDG), KRINKO-Empfehlungen, länderspezifische Hygieneverordnungen. Die MPBetreibV fordert explizit eine Person, die für die Aufbereitung verantwortlich ist und entsprechende Sachkenntnis nachweist.

Dokumentation: Was bei der Begehung zählt

Die Gesundheitsämter legen größten Wert auf lückenlose Dokumentation: Hygieneplan, Schulungsnachweise, Chargendokumentation der Aufbereitung, Wartungsprotokolle Autoklav/RDG, Prüfberichte, Mitarbeiterunterweisungen. Digitale Lösungen erleichtern die Nachweisführung erheblich.

Fazit

Ein KRINKO-konformes Hygienekonzept schützt Patienten, Mitarbeiter und die Praxis selbst. Investieren Sie in eine saubere Dokumentation, validierte Aufbereitungsverfahren und geprüfte Produkte. GO Supply bietet das komplette Sortiment für die Arztpraxis – von der Händedesinfektion bis zum Instrumentenreiniger.

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